Aktenzeichen 3609 IN 1822/25
Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 3609 IN 1822/25 hat das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Charlottenburg über den Antrag der IVBB H11 GmbH entschieden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Bundesallee 28 in 10717 Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 209287 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Walter Braun.
Gegenstand des Verfahrens war der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mit Beschluss vom 20. Januar 2026 mangels Masse abgewiesen.
Mit der Abweisung des Antrags stellte das Gericht verbindlich fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen. Ein Insolvenzverfahren wurde somit nicht eröffnet, sodass keine insolvenzrechtliche Verwaltung oder gerichtliche Überwachung des Vermögens der Gesellschaft erfolgt.
Der Beschluss ist mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 der Insolvenzordnung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden und bedarf keiner anwaltlichen Mitwirkung. Alternativ ist auch eine Einreichung in gesetzlich zulässiger elektronischer Form möglich, wobei die formellen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs zu beachten sind.
Mit dem Beschluss vom 20. Januar 2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzantragsverfahren der IVBB H11 GmbH formell abgeschlossen.