Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3612 IN 3654/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht am 6. Januar 2026 entschieden, den Antrag eines antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SAKON Bau und Immobilien GmbH mangels Masse abzuweisen. Damit endet das Verfahren bereits in einem frühen Stadium, ohne dass es zur Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt.
Die SAKON Bau und Immobilien GmbH war zuletzt in der Meinekestraße 13 im Berliner Stadtteil Wilmersdorf geschäftsansässig und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 196269 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführerin Sylvia Aurich. Der Geschäftszweig der Gesellschaft umfasste Tätigkeiten im Baugewerbe, den Import und Export von Baumaterialien und Möbeln sowie die Übernahme von Komplementärfunktionen bei Kommanditgesellschaften.
Nach der Prüfung des Insolvenzantrags kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag gemäß den insolvenzrechtlichen Vorgaben abgewiesen. Eine weitergehende Verwertung oder gerichtliche Verwaltung der Unternehmenswerte findet damit nicht statt.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten grundsätzlich die sofortige Beschwerde offen, die innerhalb der gesetzlichen Frist beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen wäre. Mit der Abweisung mangels Masse ist jedoch festgehalten, dass die wirtschaftliche Basis der Gesellschaft nicht einmal mehr die Durchführung eines formellen Insolvenzverfahrens erlaubt, was die angespannte finanzielle Lage des Unternehmens deutlich widerspiegelt.