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Nach Schüssen bei Verkehrskontrolle: Disziplinarverfahren gegen Polizistinnen zielt auf Entlassung

Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Der Fall einer eskalierten Verkehrskontrolle im nordrhein-westfälischen Gevelsberg beschäftigt die Justiz erneut – diesmal auf disziplinarrechtlicher Ebene. Zwei Polizistinnen, die ihre Kollegen während einer lebensgefährlichen Schießerei im Stich gelassen hatten, sollen nach dem Willen ihres Dienstherrn ihren Beamtenstatus verlieren. Eine entsprechende Disziplinarklage wurde vor dem Verwaltungsgericht Münster eingereicht.

Hintergrund ist ein dramatischer Einsatz Anfang Mai 2020. Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle zog ein unter Drogeneinfluss stehender Autofahrer plötzlich eine Pistole und eröffnete das Feuer auf zwei Polizisten. Innerhalb von rund 20 Sekunden gab der Mann 21 Schüsse ab. Einer der Beamten wurde am Oberbauch getroffen und überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste.

Die beiden später angeklagten Polizistinnen waren zufällig mit ihrem Streifenwagen auf die eskalierende Situation gestoßen. Statt jedoch einzugreifen, Verstärkung zu rufen oder ihre Kollegen zu unterstützen, entschieden sie sich zur Flucht. Sie hielten ein vorbeifahrendes Fahrzeug an und verließen den Tatort. Die Leitstelle informierten sie erst später. Dieses Verhalten wurde später zum Kern des strafrechtlichen Verfahrens.

Im Oktober 2022 verurteilte das Landgericht Hagen die beiden Beamtinnen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu jeweils vier Monaten Haft auf Bewährung. Im Prozess hatten sie angegeben, aus Todesangst gehandelt zu haben. Das Gericht folgte dieser Argumentation nur eingeschränkt und sah in ihrem Nichthandeln eine schwere Pflichtverletzung. Der Schütze selbst war bereits im März 2021 wegen versuchten Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Nach dem Vorfall waren die Polizistinnen zunächst in den Innendienst versetzt und später suspendiert worden. Nun geht ihr Dienstherr einen Schritt weiter. Mit der Disziplinarklage wird die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis angestrebt – die schärfste Maßnahme, die das Beamtenrecht vorsieht. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises bestätigte, dass das Ziel der Klage die vollständige Entlassung der beiden Frauen sei.

Das Verwaltungsgericht muss nun klären, ob die strafrechtliche Verurteilung und das damalige Verhalten der Beamtinnen den Entzug des Beamtenstatus rechtfertigen. Der Fall hat weit über Nordrhein-Westfalen hinaus für Diskussionen gesorgt, weil er grundlegende Fragen nach Pflicht, Verantwortung und Belastungsgrenzen von Polizeibeamten in Extremsituationen aufwirft.

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