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Neue Bank AG verliert Status als VT-Verwahrer – Registrierung nach TVTG erloschen

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat bekannt gegeben, dass die Neue Bank AG mit Sitz in Vaduz ihre Registrierung als sogenannter VT-Verwahrer aufgegeben hat. Mit Wirkung zum 18. Dezember 2025 verzichtete das Institut freiwillig auf die Eintragung nach dem Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG).

Konkret betraf der Schritt die Registrierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe n TVTG. Durch diesen Verzicht ist die Registrierung der Bank nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a TVTG formell erloschen. Damit endet auch die aufsichtsrechtliche Berechtigung der Neuen Bank AG, registrierungspflichtige VT-Dienstleistungen zu erbringen.

Die Entscheidung markiert einen klaren Einschnitt im Tätigkeitsbereich der Bank im Umfeld von Blockchain-basierten Vermögenswerten und Token-Strukturen. VT-Verwahrer nehmen im liechtensteinischen Finanzplatz eine zentrale Rolle ein, da sie für die sichere Verwahrung von sogenannten vertrauenswürdigen Technologien (VT) verantwortlich sind. Mit dem Erlöschen der Registrierung entfällt diese Funktion für das Institut vollständig.

Zu den Hintergründen des Verzichts machte die FMA keine weiteren Angaben. Fest steht jedoch: Ab dem genannten Stichtag darf die Neue Bank AG keine Dienstleistungen mehr anbieten, die eine entsprechende Registrierung nach dem TVTG voraussetzen. Für bestehende Kunden und Marktteilnehmer bedeutet dies, dass entsprechende Geschäftsbeziehungen neu bewertet und gegebenenfalls auf andere, zugelassene Anbieter verlagert werden müssen.

Die Mitteilung unterstreicht zugleich die strengen formellen Anforderungen des liechtensteinischen TVTG-Regelwerks, das international als eines der ersten umfassenden Gesetzeswerke für Blockchain- und Token-Dienstleistungen gilt.

 

Hier die Original-FMA-Liechtenstein-Mitteilung:

Erlöschen einer Registrierung nach TVTG

19.12.25 Registrierungen
Die Neue Bank AG, Marktgass 20, 9490 Vaduz (FL-0001.502.960-6), hat per 18. Dezember 2025 auf ihre Registrierung als VT-Verwahrer nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. n TVTG verzichtet.

Die Registrierung ist somit nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a TVTG erloschen. Die Neue Bank AG ist damit nicht mehr dazu berechtigt, registrierungspflichtige VT-Dienstleistungen zu erbringen.

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