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FMA erteilt FIOR Digital GmbH MiCAR-Zulassung für umfassende Kryptowerte-Dienstleistungen

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat der FIOR Digital GmbH (FN 556789h) mit Bescheid vom 27. November 2025 die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 63 der Verordnung (EU) 2023/1114 – der europäischen MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) – erteilt.

Mit der Genehmigung darf das Unternehmen künftig ein breites Spektrum an regulierten Krypto-Dienstleistungen anbieten. Konkret umfasst die Zulassung:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
    (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. a MiCAR)
  • Tausch von Kryptowerten gegen Geldbeträge
    (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. c MiCAR)
  • Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
    (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. j MiCAR)

Damit zählt die FIOR Digital GmbH zu den ersten österreichischen Unternehmen, die eine vollständige MiCAR-Konzession erhalten – ein zentraler Marktzugang für Kryptodienstleister im neuen EU-weiten Regulierungsrahmen.

Registrierung nach FM-GwG erloschen

Mit der Erteilung der MiCAR-Zulassung wurde zugleich die bisherige Registrierung der Gesellschaft als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 32a Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) aufgehoben.

Die FMA stellte die bestehende Registrierung vom 14.01.2022 gemäß § 23 MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG) in Verbindung mit Art. 143 Abs. 3 MiCAR als erloschen fest.

Damit ersetzt die neue MiCAR-Zulassung vollständig die frühere, nationale Registrierung nach dem FM-GwG – ein Schritt, der im Zuge der EU-weiten Harmonisierung vorgesehen ist.

Bedeutung der Zulassung

Die MiCA-Verordnung schafft erstmals einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Kryptodienstleister in der EU. Anbieter mit einer MiCAR-Zulassung genießen künftig:

  • klare Vorgaben für Anlegerschutz und Betriebssicherheit,
  • standardisierte Anforderungen an Geldwäscheprävention,
  • und perspektivisch einen EU-Pass, der grenzüberschreitende Kryptodienstleistungen erleichtert.

Mit der Zulassung für die FIOR Digital GmbH setzt die FMA ein weiteres Signal, dass sie den neu geschaffenen Rechtsrahmen konsequent umsetzt – und dass regulierte Kryptodienstleister künftig eine zentrale Rolle im österreichischen digitalen Finanzökosystem einnehmen werden.

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