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Allgemeines Verfügungsverbot über Föhr Event Hangar RV GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 105 IN 573/25

Das Amtsgericht Ravensburg hat am 24. Oktober 2025 um 16:20 Uhr im Verfahren über den Antrag der Föhr Event Hangar RV GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.

Die Schuldnerin mit Sitz Wilhelm-Brielmayer-Straße 1, 88213 Ravensburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 730799 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Joachim Föhr vertreten.

Mit dem Beschluss wurde der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen entzogen. Diese Befugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Darüber hinaus bleiben alle bereits mit Beschluss vom 29. August 2025 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen in Kraft.

Der Beschluss hat zudem die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen, das heißt, laufende Zivilverfahren gegen die Schuldnerin werden unterbrochen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Mit dieser Anordnung stellt das Gericht sicher, dass das Vermögen der Föhr Event Hangar RV GmbH vor nachteiligen Veränderungen geschützt und unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters gestellt wird.

Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht – 24. Oktober 2025

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