Dark Mode Light Mode

Neue EU-Regel: Falscher Empfängername kann Steuerüberweisung verzögern

essentialsky (CC0), Pixabay

Wer seine Steuern überweist, sollte seit Mitte Oktober besonders sorgfältig sein – denn ein kleiner Schreibfehler beim Empfängernamen kann jetzt große Folgen haben. Der Bund der Steuerzahler warnt davor, dass Überweisungen an Finanzämter künftig nicht mehr automatisch verbucht werden, wenn der angegebene Name nicht exakt mit den offiziellen Empfängerdaten übereinstimmt.

Hintergrund ist die neue EU-weite Sicherheitsvorschrift „Verification of Payee“ (VoP), die am 9. Oktober 2025 in Kraft trat. Banken müssen seither bei Überweisungen prüfen, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers tatsächlich zusammenpassen. Weichen die Angaben voneinander ab, erscheint eine Warnmeldung – und die Überweisung kann nur noch nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Absender ausgeführt werden.

Das Verfahren soll in erster Linie Betrug und Fehlüberweisungen verhindern. Doch auch bei Steuerzahlungen kann es zu Komplikationen führen: Geben Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel „Finanzamt Berlin“ statt „Finanzamt Berlin-Mitte/Tiergarten“ ein, kann die automatische Verbuchung fehlschlagen. Das Finanzamt muss den Zahlungseingang dann manuell zuordnen – ein Prozess, der Zeit und Aufwand kostet.

Die korrekten Kontodaten finden sich auf dem jeweiligen Steuerbescheid oder direkt auf der Website des zuständigen Finanzamts. Wer unsicher ist, sollte im Zweifel dort nachfragen, bevor er eine größere Summe überweist.

Die neue Empfängerprüfung hat aber auch Vorteile: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten beim Onlinebanking sofort Rückmeldung, wenn ihre Eingaben nicht mit dem echten Kontoinhaber übereinstimmen. Das senkt das Risiko, Opfer von Phishing oder falschen Kontodaten zu werden.

Sollte dennoch ein Fehler passieren, gilt es schnell zu reagieren: Die eigene Bank sollte umgehend informiert werden, um eine Rücküberweisung anzustoßen. Ob das Geld allerdings tatsächlich zurückgebucht werden kann, hängt vom Einverständnis des ungewollten Empfängers ab – eine Garantie gibt es nicht.

Fazit: Wer künftig seine Steuern überweist, sollte sich doppelt absichern – IBAN und Empfängername müssen exakt stimmen. Das spart Nerven, Zeit und im Zweifel auch langwierige Klärungen mit dem Finanzamt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Bundesregierung plant Reform – Nierenspenden sollen einfacher und flexibler möglich werden

Next Post

Insolvenzverfahren: mondo Schuhe Beteiligungsgesellschaft mbH erhält Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten