Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – hat im Verfahren 3606 IN 10122/25 am 10. Oktober 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BAGR Non-Ferrous Group GmbH angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Kopenhagener Straße 59, 13407 Berlin, ist im Handelsregister Charlottenburg unter der Nummer HRB 87183 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Ioannis Zaimis vertreten.
Ziel der Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt.
Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Das betrifft insbesondere Bankkonten, Außenstände und sonstige Forderungen, deren Verwaltung und Einziehung nun vollständig dem Insolvenzverwalter obliegt.
Den Schuldnern der BAGR Non-Ferrous Group GmbH wurde untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten; sie haben ihre Leistungen künftig ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Sonderkonten für die Masse einzurichten, Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu nehmen und die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu prüfen. Er soll insbesondere feststellen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreichend ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Nr. 3 InsO).
Mit diesem Beschluss steht die BAGR Non-Ferrous Group GmbH unter gerichtlicher Aufsicht. Das Unternehmen war Teil der Metall- und Rohstoffbranche und firmierte bisher als operative Gesellschaft innerhalb der BAGR-Gruppe.
Der Beschluss wurde am 10. Oktober 2025 veröffentlicht.