Die BaFin hat die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) angewiesen, ihre organisatorischen Abläufe so anzupassen, dass Kundinnen und Kunden ihre Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig erhalten. Spätestens ab dem Jahr 2026 – für das Steuerjahr 2025 – müssen die Bescheinigungen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorliegen.
Hintergrund: Verzögerungen bei den Bescheinigungen 2024
Die OLB hatte bei der Ausstellung der Bescheinigungen für 2024 mit erheblichen Verzögerungen zu kämpfen. Diese Rückstände sind inzwischen zwar abgearbeitet, doch die BaFin sieht Handlungsbedarf, um Wiederholungen zu verhindern.
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (§ 45a Abs. 2 EStG). Bereits im Mai 2023 hatte die BaFin in einer Aufsichtsmitteilung klargestellt, dass Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute ihre Kund:innen nicht warten lassen dürfen. Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres müssen die Dokumente vorliegen, damit Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung korrekt und fristgerecht einreichen können.
Verstoß gegen Kundeninteresse
Die Aufseher betonen, dass Institute ihre Dienstleistungen im besten Kundeninteresse erbringen müssen – so schreibt es das Wertpapierhandelsgesetz (§ 63 Abs. 1 WpHG) vor. Wer Steuerbescheinigungen zu spät ausstellt, verstößt gegen diese Pflicht, weil Kund:innen dadurch in ihrer Steuererklärung benachteiligt werden könnten.
Ziel: Schutz der Verbraucher:innen
Mit der Anordnung gegenüber der Oldenburgischen Landesbank will die BaFin vor allem die kollektiven Interessen der Verbraucher:innen wahren. Pünktliche Steuerbescheinigungen seien ein zentraler Bestandteil eines professionellen Kundenservice – und eine rechtliche Selbstverständlichkeit.