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BaFin-Warnung: „CFIEE Council for International Economic Education“ agiert ohne Erlaubnis

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten der angeblichen Stiftung CFIEE Council for International Economic Education (Website: cfiee-edu[.]com). Insbesondere über WhatsApp-Gruppen werden dort Anlageempfehlungen und Investitionsangebote verbreitet.

Nach Erkenntnissen der Aufsicht verfügt weder die angeblich in Denver (USA) ansässige Stiftung noch deren angebliche Vertreter, Professor Andreas Graf und Professor Steffan Albrecht – deren tatsächliche Existenz zweifelhaft ist –, über eine Genehmigung zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland. Unterstützt werden die Gruppen nach außen hin durch die vermeintliche Investmentberaterin Katharina Bergmann.

Vorgehen der Betreiber

  • Über Social Media (u. a. Instagram, Facebook) werden Interessierte in WhatsApp-Gruppen gelockt, die unter Namen wie Kapitalwelle F-602, Unser Ziel: Finanzielle Freiheit oder CFIEE-Reichtumslernkreis auftreten.

  • In den Chats werden Börsentipps, vermeintliche Finanzbildungsangebote und die angeblich in Entwicklung befindliche Handelsplattform Ultima X beworben.

  • Über die Plattform www.coinvitax[.]live sowie die Apps Coinvitax-Ex und CoinvitaX sollen Mitglieder mit Kryptowerten handeln können.

Typischer Ablauf laut BaFin

  • Lockangebote über Anzeigen auf sozialen Medien (z. B. kostenlose Tipps oder Schulungen).

  • Eintritt in WhatsApp-Gruppen, wo ein angeblicher Finanzexperte mit Assistenz Anlageideen präsentiert.

  • Vertrauensaufbau über mehrere Wochen, bevor ein „innovatives Anlagesystem“ oder ein eigener Krypto-Token beworben wird.

  • Marketingaktionen wie tägliche Check-Ins oder Gewinnspiele sollen Teilnehmer weiter binden.

  • Aufforderung zur Registrierung auf externen Plattformen oder Apps, angeblich mit nur begrenztem Zugang.

  • Scheinbare Seriosität durch kleine Testauszahlungen, danach steigender Druck zu weiteren Einzahlungen.

  • Zahlungen erfolgen meist auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.

  • Auszahlungen werden schließlich an Bedingungen geknüpft oder blockiert.

  • Webseiten und Plattformen wechseln regelmäßig, um Rückverfolgung zu erschweren.

Hinweis der BaFin

Für das Anbieten von Finanz- und Kryptodienstleistungen ist in Deutschland eine BaFin-Erlaubnis erforderlich. Viele dubiose Anbieter treten jedoch ohne diese Genehmigung auf. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaBG).

⚠️ Fazit: Hinter Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die mit angeblichen Professoren, Beratern oder „innovativen Handelsplattformen“ werben, steckt oft Betrug. Anleger sollten höchste Vorsicht walten lassen.

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  1. Ich bin beim coinvitax und habe geld eingezahlt ezt muss ich noch Gebühren dazu zahlen sonst wird mein konto eingefroren und ich noch als ich habe die Gebühren nicht bezahlt muss ich noch für eden tag noch 2% Verzugsgebühren bezahlen

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