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BaFin-Warnung: Betrüger missbrauchen den Namen von Balyasny Asset Management in WhatsApp-Gruppen

paulracko (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor betrügerischen Aktivitäten in WhatsApp-Gruppen, in denen angeblich Balyasny Asset Management hinter Anlageangeboten steht. Die Betrüger geben vor, dass Geschäftsführer Dmitry Balyasny und seine vermeintliche Assistentin Anna Smith persönlich Empfehlungen zu Finanzinstrumenten und Kryptowährungen aussprechen. Tatsächlich handelt es sich um einen Identitätsdiebstahl – das Unternehmen Balyasny Asset Management L.P. und seine Mitarbeiter haben mit den Angeboten nichts zu tun.

Die unbekannten Betreiber bieten ohne jede Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Vorgehensweise der Betrüger

  • Über soziale Medien werden Interessierte in WhatsApp-Gruppen (z. B. „Balyasny Lernzentrum D1“) gelockt. Dort wird mit Programmen wie dem angeblichen „BAM-Strategieplan Phase 2“ geworben.

  • In den Gruppen treten angebliche Finanzexperten auf, unterstützt von einer „Assistentin“, die den Chat moderiert. Anlegerinnen und Anleger erhalten vermeintlich exklusive Tipps zu lukrativen Aktien oder Krypto-Projekten.

  • Über Wochen wird Vertrauen aufgebaut, bevor ein angeblich innovatives Anlagesystem oder gar ein eigener Krypto-Token beworben wird.

  • Mitglieder werden motiviert, an Gewinnspielen oder täglichen Aktionen teilzunehmen und sich auf speziellen Handelsplattformen oder Apps zu registrieren.

  • Anfangs sind kleine Testauszahlungen möglich, um Seriosität vorzutäuschen. Später steigt der Druck, höhere Summen einzuzahlen – oft auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.

  • Schließlich werden Auszahlungen verweigert oder an immer neue Bedingungen geknüpft. Webseiten und Plattformen wechseln häufig, sodass eine Rückverfolgung erschwert wird.

Wichtige Hinweise der BaFin

  • In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer BaFin-Erlaubnis angeboten werden.

  • Viele unseriöse Anbieter treten ohne diese Zulassung auf.

  • Ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaBG).

⚠️ Merke: Angebote in WhatsApp-Gruppen oder sozialen Netzwerken, die mit bekannten Namen und Instituten werben, sind mit höchster Vorsicht zu betrachten.

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