Union und SPD haben ein zentrales Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag eingelöst: Ab dem 1. Januar 2026 sollen sowohl die Gastronomie als auch Millionen Pendlerinnen und Pendler steuerlich entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium bestätigte die Pläne und kündigte eine Umsetzung zum Jahreswechsel an.
Gastronomie: Mehrwertsteuer auf Speisen sinkt dauerhaft
Für Restaurants, Cafés und Imbisse bedeutet die Entscheidung eine dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen von 19 auf 7 Prozent. Ursprünglich war dieser reduzierte Satz als temporäre Hilfsmaßnahme in der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden – nun wird er festgeschrieben.
Auswirkungen auf die Branche:
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Gastronomiebetriebe erhoffen sich eine spürbare Entlastung bei stark gestiegenen Kosten für Energie, Personal und Lebensmittel.
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Verbände begrüßen die Entscheidung, da sie vielen kleinen Betrieben das wirtschaftliche Überleben erleichtern könne.
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Ob Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich von niedrigeren Preisen profitieren, bleibt fraglich: Viele Wirte dürften die Ersparnis vor allem zur Stabilisierung ihrer Margen nutzen.
Kritische Stimmen:
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Steuerexpertinnen warnen vor einem „Subventionsautomatismus“ für eine einzelne Branche.
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Andere Bereiche mit ähnlich hohen Belastungen – etwa Bäckereien oder Einzelhandel – profitieren nicht.
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Für die Staatskasse bedeutet die Maßnahme Milliardenausfälle, die an anderer Stelle kompensiert werden müssen.
Pendlerpauschale: Mehr Geld ab dem ersten Kilometer
Die zweite Maßnahme betrifft Millionen Arbeitnehmer: Die Pendlerpauschale soll künftig bereits ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer steigen.
Aktuelle Regelung (bis Ende 2025):
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Für die ersten 20 Kilometer: 30 Cent pro Kilometer
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Ab dem 21. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer
Neue Regelung (ab 2026):
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Ab dem 1. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer
Das bedeutet: Auch Kurzstreckenpendler, die bisher deutlich schlechter gestellt waren, profitieren künftig stärker.
Rechenbeispiele für Beschäftigte:
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10 km einfacher Arbeitsweg: bisher 3 € pro Arbeitstag → künftig 3,80 € (+27 %)
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20 km Arbeitsweg: bisher 6 € pro Tag → künftig 7,60 € (+27 %)
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40 km Arbeitsweg: bisher 13,60 € pro Tag → künftig 15,20 € (+12 %)
Für ein ganzes Jahr mit 220 Arbeitstagen ergibt sich für einen 20-km-Pendler eine zusätzliche steuerliche Entlastung von rund 350 €.
Bewertung aus verschiedenen Perspektiven
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Für Beschäftigte: Spürbare Entlastung, insbesondere bei kurzen bis mittleren Strecken.
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Für den Staat: Zusätzliche Mindereinnahmen in Milliardenhöhe.
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Für die Umwelt: Die Reform wird kritisch gesehen, da sie keine Lenkungswirkung zugunsten klimafreundlicher Verkehrsmittel entfaltet. Vielmehr könnte sie den Anreiz verstärken, weiterhin mit dem Auto zu pendeln.
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Für die Gerechtigkeit: Da die Pauschale ein Steuerabzug ist, profitieren Besserverdienende überproportional. Geringverdiener oder Menschen, die gar keine Einkommensteuer zahlen, haben wenig bis gar keinen Vorteil.
Politischer Fahrplan
Damit die Maßnahmen tatsächlich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten können, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Das gilt jedoch als Formsache, da Union und SPD die Änderungen bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.
Fazit
Die Bundesregierung setzt mit den beiden Reformen klare Akzente:
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Die Gastronomie erhält eine dauerhafte Steuererleichterung, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern soll, aber Fragen nach fiskalischer Fairness aufwirft.
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Pendlerinnen und Pendler können sich auf spürbar höhere Pauschalen freuen, auch wenn die Kritik bleibt, dass die Maßnahme ökologisch fragwürdig ist und sozial nicht alle gleich stark entlastet.
Beide Entscheidungen zeigen: Die Koalition setzt auf direkte Entlastungen statt auf strukturelle Reformen – und verlagert die langfristigen Kosten in die Zukunft.