Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist auf aktuelle Risiken im Zusammenhang mit der Website immediate-direct.com hin. Nach Einschätzung der Aufsicht besteht der Verdacht, dass dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Bereits im April 2024 hatte die BaFin vor Immediate Direct gewarnt, damals bezog sich die Warnung auf die mittlerweile inaktive Seite the-immediate-direct.com. Nun zeigt sich, dass die Betreiber offenbar mit neuer Internetadresse weiterhin aktiv sind.
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten möchte, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, handelt es sich um ein unerlaubtes Geschäft, bei dem Anleger erhebliche Risiken eingehen – bis hin zum vollständigen Verlust ihres eingesetzten Geldes.
Die BaFin empfiehlt allen Interessierten, vor einer Investition zu prüfen, ob ein Anbieter in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der Aufsicht gelistet ist. Nur dort finden sich die Namen von Gesellschaften, die tatsächlich über eine Zulassung verfügen.
Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.