Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen: 56 IN 211/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hanseatischen Investment und Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der idyllisch gelegenen Gemeinde Norddorf auf Amrum, Nei Stich 3, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sören Krüger und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 13499 FL, wurde durch das Amtsgericht Flensburg am 31. Juli 2025 um 11:30 Uhr ein bedeutsamer Beschluss zur Sicherung des Unternehmensvermögens erlassen.
Die Gesellschaft hatte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Zur Wahrung der Gläubigerinteressen und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen des Vermögens ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nils Krause aus Hamburg berufen. Seine Kanzlei befindet sich in der Rosenstraße 3, 20095 Hamburg. Mit seiner Bestellung übernimmt er fortan die zentrale Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu überwachen und vor etwaigen Schmälerungen zu bewahren.
Im Rahmen seiner Befugnisse darf die Hanseatische Investment und Verwaltungs GmbH ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände ihres Vermögens verfügen. Dies umfasst auch das Einziehen offener Forderungen – ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der liquiden Mittel.
Diese Maßnahmen markieren einen bedeutsamen Schritt im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens. Ob eine vollständige Eröffnung des Verfahrens erfolgt oder alternative Lösungen gefunden werden, hängt nun maßgeblich von den nächsten Tagen ab – insbesondere von der Bestandsaufnahme und Einschätzung des vorläufigen Verwalters.
Die Beteiligten wurden über ihre Rechtsmittelmöglichkeiten belehrt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg eingelegt werden. Auch die Veröffentlichung im elektronischen Bekanntmachungsportal (§ 9 InsO) wurde ordnungsgemäß in die Wege geleitet.
Mit dem heutigen Beschluss beginnt für die Hanseatische Investment und Verwaltungs GmbH ein juristisch geordneter Abschnitt wirtschaftlicher Neuorientierung – ob mit Aussicht auf Restrukturierung oder im Schatten der drohenden Abwicklung.