Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: 3606 IN 5222/25
In dem Verfahren über den Antrag der Eugen Lods GmbH, mit Sitz in der Eiswerderstraße 20 a, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Lods und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 236801, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31. Juli 2025 um 09:00 Uhr weitreichende vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenslage angeordnet.
Ziel dieser Anordnung ist es, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilige Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, mit Kanzleisitz in der Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten.
Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Eugen Lods GmbH über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Gläubiger benachteiligt oder Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist dabei nicht als allgemeiner Vertreter der Schuldnerin eingesetzt, sondern ausschließlich zur Sicherung und Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Darüber hinaus wurde der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hierüber geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zugleich sind die Kreditinstitute verpflichtet, ihm umfassend Auskunft zu erteilen.
Den sogenannten Drittschuldnern – das heißt allen, die der Eugen Lods GmbH gegenüber noch Leistungen zu erbringen haben – ist es fortan untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen werden vorerst eingestellt, neue Zwangsmaßnahmen sind untersagt – sofern sich diese nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in alle Geschäftsunterlagen zu nehmen und notwendige Ermittlungen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse vorzunehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihn in vollem Umfang zu unterstützen und die angeforderten Informationen bereitzustellen.
Mit diesem Beschluss beginnt eine kritische Phase für die Eugen Lods GmbH. Ob sich im weiteren Verlauf des Verfahrens Möglichkeiten zur Sanierung ergeben oder eine Abwicklung unausweichlich ist, wird maßgeblich vom Ergebnis der nun eingeleiteten Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abhängen.
Die Öffentlichkeit wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über diese Maßnahmen informiert. Rechtsmittel gegen die Anordnung sind zulässig und können binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.