Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen: 96 IN 158/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Bonn am 29. Juli 2025 um 10:31 Uhr eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die Finflowing GmbH, mit Sitz in der Peterstraße 29, 53721 Siegburg, wurde unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18100 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Halil Akan.
Das Unternehmen betreibt ein Versicherungsmaklerbüro und ist in einem sensiblen Dienstleistungssektor tätig, in dem Vertrauen und finanzielle Stabilität eine tragende Rolle spielen.
Zur Sicherung des vorhandenen Vermögens und zum Schutz der Gläubiger wurde Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Damit verbunden ist die vollständige Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Verwalter. Die Schuldnerin darf ab sofort keine Verfügungen mehr über ihr Vermögen vornehmen, auch der Zugriff auf Bankguthaben und das Einziehen offener Forderungen liegt nun ausschließlich beim Insolvenzverwalter.
Die Maßnahme basiert auf den Regelungen der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) und dient dem Ziel, das verbliebene Vermögen zu sichern, bevor eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.
Zudem wurden alle Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen, die der Finflowing GmbH noch Zahlungen schulden – dazu aufgefordert, nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Verwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ebenfalls verfügt wurde ein Verbot sämtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden bis auf Weiteres ausgesetzt, um eine geordnete Prüfung und eventuelle Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.
Mit diesem Schritt stellt das Insolvenzgericht die Weichen für ein geordnetes Verfahren und schafft Klarheit für Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführung des Versicherungsmaklerbetriebs unter neuer Struktur möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommen wird.
Amtsgericht Bonn, 29. Juli 2025
Aktenzeichen: 96 IN 158/24