Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor dem automatisierten Handelssystem „Bit App“. Nach aktuellen Erkenntnissen der Behörde handelt es sich dabei um ein nicht zugelassenes Angebot, das ohne behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen bewirbt und vertreibt.
Aktuell werden potenzielle Anlegerinnen und Anleger per E-Mail kontaktiert – unter dem Vorwand, das System stamme von offiziellen Stellen, namentlich von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse oder der Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH. Die BaFin stellt jedoch klar: Diese Angaben sind frei erfunden und dienen dem Identitätsmissbrauch. Die genannten Institutionen stehen in keiner Verbindung zu „Bit App“.
Verdacht auf unerlaubte Geschäfte
Die BaFin weist darauf hin, dass sämtliche Anbieter, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, über eine entsprechende Zulassung verfügen müssen. Bei „Bit App“ liegt eine solche Erlaubnis nicht vor.
Verbraucher sollten wachsam sein
Die Behörde rät allen, die eine Kontaktaufnahme von „Bit App“ erhalten haben oder auf entsprechende Werbeinhalte gestoßen sind, keinesfalls Geld zu überweisen oder persönliche Daten preiszugeben. Im Zweifelsfall sollte stets eine Prüfung über die Unternehmensdatenbank der BaFin erfolgen.
Rechtsgrundlage der Warnung
Diese Verbraucherinformation stützt sich auf:
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§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
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§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Weitere Hinweise und Warnmeldungen veröffentlicht die BaFin regelmäßig auf ihrer offiziellen Website unter www.bafin.de.