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WhatsApp-Gruppen als Falle: BaFin ermittelt gegen YBUOJ wegen unerlaubter Kryptodienste

marcmanhart (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des Unternehmens YBUOJ, das sich gezielt in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger wendet. YBUOJ, das unter anderem auch unter dem Namen YBUOJ Digital Trade Limited mit angeblichem Sitz in den USA auftritt, bietet ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Laut BaFin wird YBUOJ über die Website ybuoj.com sowie über weitere Domains mit der Struktur ybuoj-de[Zahl].com betrieben. Dort wird angeblich der Handel mit Kryptowerten ermöglicht. Die BaFin stellt jedoch klar: Das Unternehmen wird nicht beaufsichtigt und ist nicht lizenziert.

Die Kontaktaufnahme erfolgt häufig durch WhatsApp-Gruppen oder private Chats, in denen Anlegerinnen und Anleger durch gezielte Kommunikation zur Registrierung auf diesen Plattformen verleitet werden.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Wer in Deutschland Dienstleistungen rund um Kryptowerte anbietet, benötigt gemäß § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, handelt es sich um ein unerlaubtes Geschäft mit hohen Risiken für Anleger.

Was sollten Anleger jetzt tun?

  • Misstrauisch bei Angeboten über WhatsApp, Telegram & Co. – Solche Plattformen sind ein beliebtes Werkzeug von Betrügern.

  • Keine Zahlungen leisten und keine persönlichen Daten herausgeben, solange die Echtheit des Anbieters nicht über die BaFin-Unternehmensdatenbank überprüft wurde.

  • Warnsignale beachten: Unrealistische Renditeversprechen, Druck zur schnellen Investition und fehlende Transparenz über Lizenzen sind klare Alarmsignale.

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