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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Ferdinand Menrad Holding-GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 326/25

Am 3. Juli 2025 um 09:30 Uhr hat das Amtsgericht Aalen eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ferdinand Menrad Holding-GmbH gefällt. Das traditionsreiche Unternehmen mit Sitz in der Oderstraße 2 in Schwäbisch Gmünd wird von den Geschäftsführern Tim Halter, Eberhard Müller-Menrad und Hermann Müller-Menrad geleitet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 700863 eingetragen.

Um zu verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage weiter verschlechtert, ordnete das Gericht ein umfassendes allgemeines Verfügungsverbot an. Ab sofort ist die Ferdinand Menrad Holding-GmbH nicht mehr befugt, eigenständig über ihr Vermögen zu verfügen – diese Befugnis liegt nun vollständig beim vorläufigen Insolvenzverwalter.

Mit dieser Aufgabe wurde Rechtsanwalt Florian Zistler aus Ulm betraut. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu erhalten und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Zu diesem Zweck ist er ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, ein Sonderkonto einzurichten und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Den Kreditinstituten der Holding wurde auferlegt, dem Verwalter umfassend Auskunft zu erteilen. Auch alle Schuldner der Holding – sogenannte Drittschuldner – dürfen ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Die Gesellschaft selbst darf über Bankkonten und offene Forderungen nicht mehr verfügen.

Darüber hinaus darf Rechtsanwalt Zistler die Geschäftsräume, Nebenräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Einsicht in alle Bücher und Unterlagen nehmen und erforderliche Informationen bei Banken, Behörden oder Versicherungen einholen. Ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit ist auch die Prüfung, ob ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform der Gesellschaft vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich möglich wäre.

Zur Absicherung aller Gläubigerrechte wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Ferdinand Menrad Holding-GmbH untersagt, ausgenommen sind hiervon nur unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Gläubiger und die Gesellschaft selbst haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung Beschwerde beim Amtsgericht Aalen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Maßgeblich ist das Ereignis, das zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen und muss von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich – eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Mit dieser Anordnung ist ein wichtiger Schritt getan, um die verbliebenen Vermögenswerte der Ferdinand Menrad Holding-GmbH zu sichern und den Weg für eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung zu ebnen.

Amtsgericht Aalen – 3. Juli 2025

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