Interviewer: Herr Rechtsanwalt Iwanow, die DIAG Düsseldorfer Immobilien AG lädt zur Hauptversammlung am 24. Juli 2025. Welche Bedeutung hat diese Einladung für die Aktionäre?
Michael Iwanow: Die Einladung ist für Aktionäre der formale Zugang zu ihren Mitbestimmungsrechten. Sie haben die Möglichkeit, über zentrale Unternehmensentscheidungen abzustimmen – etwa über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Organe und die Neubesetzung des Aufsichtsrats. Wer investiert ist, sollte diese Gelegenheit nutzen.
Interviewer: Der Vorstand schlägt vor, eine Dividende von 3 Cent je Aktie auszuschütten. Ist das ein positives Signal?
Michael Iwanow: Es ist ein zurückhaltendes Signal. Eine Dividende in dieser Höhe hat für viele Anleger keinen materiellen Wert, aber sie dokumentiert zumindest, dass das Unternehmen bereit ist, Gewinnanteile auszukehren. Entscheidend ist, ob diese Ausschüttung nachhaltig ist und zur finanziellen Lage passt. Anleger sollten hier genau hinschauen.
Interviewer: In der Tagesordnung wird auch über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats abgestimmt. Was bedeutet das konkret?
Michael Iwanow: Die Entlastung ist ein Vertrauensvotum der Aktionäre. Sie bestätigt, dass die Geschäftsführung und Kontrolle im vergangenen Jahr ordnungsgemäß erfolgt sind. Gleichzeitig hat die Entlastung eine haftungsrechtliche Bedeutung – spätere Schadensersatzansprüche können dadurch erschwert werden. Wer Zweifel an bestimmten Vorgängen hat, sollte genau prüfen, ob eine Entlastung gerechtfertigt ist.
Interviewer: Ein weiterer Punkt betrifft die Neuwahl des Aufsichtsrats. Wie wichtig ist diese Entscheidung?
Michael Iwanow: Sehr wichtig. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und trifft strategische Entscheidungen mit. Aktionäre sollten darauf achten, dass die vorgeschlagenen Personen unabhängig, qualifiziert und im Interesse der Gesellschaft handeln. Die vorgeschlagene dreijährige Amtsdauer ist üblich, aber die Zusammensetzung des Gremiums ist entscheidend.
Interviewer: Der Vorstand schlägt außerdem vor, die Aufsichtsräte weiterhin nicht zu vergüten. Wie bewerten Sie das?
Michael Iwanow: Das ist eher unüblich. Zwar ist es rechtlich zulässig, auf eine Vergütung zu verzichten, aber es stellt sich die Frage, ob der Aufsichtsrat dann wirklich unabhängig und engagiert arbeiten kann. Gerade wenn wichtige Kontrollfunktionen erwartet werden, sollte eine angemessene Vergütung selbstverständlich sein.
Interviewer: Was empfehlen Sie Aktionären, die nicht persönlich zur Hauptversammlung kommen können?
Michael Iwanow: Sie sollten unbedingt ihr Stimmrecht wahrnehmen – notfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter. Die Satzung sieht das ausdrücklich vor. Gerade bei kleineren Aktiengesellschaften kann jede Stimme entscheidend sein. Wer investiert ist, sollte sich auch einbringen.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Iwanow.
Michael Iwanow: Sehr gerne.