Aktenzeichen: 21 IN 93/25
Am 4. Juni 2025 um 15:25 Uhr hat das Amtsgericht Koblenz – Abteilung 21 – eine wichtige Entscheidung im Rahmen des beantragten Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der extern Verwaltungs GmbH, ansässig in der Bachstraße 7, 56130 Bad Ems, getroffen.
Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Koblenz unter HRB 22553, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Ayhan Basibüyük. Als Verfahrensbevollmächtigter fungiert Rechtsanwalt Carl Christian Binneberg, Kanzleisitz in der Roonstraße 9–11, 56068 Koblenz.
Mit sofortiger Wirkung wurde der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) ein allgemeines Veräußerungsverbot auferlegt. Das bedeutet, dass es der extern Verwaltungs GmbH bis auf Weiteres untersagt ist, Gegenstände ihres Vermögens zu verkaufen oder in sonstiger Weise über sie zu verfügen. Dieses Verbot schließt ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen mit ein.
Ziel dieser Maßnahme ist es, bereits vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und eine mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern. Das Insolvenzgericht stellt damit sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensverschiebungen stattfinden, die einer späteren Gläubigerbefriedigung entgegenstehen könnten.
Das allgemeine Veräußerungsverbot ist eine starke vorläufige Maßnahme, die signalisiert, dass das Insolvenzgericht Anlass sieht, den ordnungsgemäßen Bestand des schuldnerischen Vermögens aktiv zu schützen. Es ist eine der zentralen Instrumente der vorläufigen Sicherung in Insolvenzverfahren, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass Verfügungen über das Vermögen die Interessen der Gläubiger beeinträchtigen könnten.
Ob das Insolvenzverfahren in vollem Umfang eröffnet wird, bleibt der weiteren Prüfung durch das Gericht vorbehalten. Bis dahin sind alle Handlungen, die eine Verfügung über das Vermögen der extern Verwaltungs GmbH darstellen würden, unzulässig – ein klarer Einschnitt in die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Unternehmens.
Koblenz, den 04.06.2025
Amtsgericht Koblenz – Abteilung 21