Aktenzeichen: 810 IN 782/25 K-33 – Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Mai 2025
Am 30. Mai 2025 um 19:45 Uhr hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Kurt Leitungstiefbau GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Nummer HRB 126768 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Ufuk Bozkurt vertreten.
Die Kurt Leitungstiefbau GmbH ist im Bereich der Tiefbauleistungen für Leitungsnetze tätig – ein Bereich, der stark von öffentlichen und privaten Bauinvestitionen abhängt und aktuell unter wachsendem wirtschaftlichen Druck steht. Der Insolvenzantrag ist Ausdruck der angespannten finanziellen Lage des Unternehmens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Kanzlei Trebing & Bert, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, bestellt. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu sichern und im Interesse der Gläubiger zu überwachen.
Kernaussagen des Beschlusses:
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Verfügungsbeschränkung:
Ab sofort sind alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Dies betrifft insbesondere Kontobewegungen, Vertragsabschlüsse und das Einziehen von Forderungen. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz der Insolvenzmasse und die Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO. -
Ernennung des Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing
Hanauer Landstraße 148 a
60314 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 15 05 15 55
Fax: 069 / 15 05 15 39
E-Mail: office@trebing-bert.de
Internet: www.trebing-bert.de -
Ziel der Maßnahme:
Die vorläufige Verwaltung sichert die Möglichkeit einer strukturierten Prüfung der Vermögenslage. Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens und dient der Vermeidung gläubigernachteiliger Entwicklungen.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Beschluss vom 30. Mai 2025
Aktenzeichen: 810 IN 782/25 K-33