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Letzter Rückschlag für die Dufllex GmbH – Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70c IN 328/23

Ein gerichtliches Aus ohne Abwicklung trifft die Dufllex GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97571 geführt ist. Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 16. Mai 2025 den Antrag des Gläubigers, vertreten durch die Investitionsbank Berlin für das Land Berlin, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.

Die Dufllex GmbH, mit zuletzt eingetragener Anschrift in der Friedrich-Wilhelm-Straße 75, 12103 Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Anour Khaled Fahem, Großbeeren, war zahlungsunfähig. Diese Zahlungsunfähigkeit wurde vom Gericht zwar bestätigt – der sogenannte Eröffnungsgrund lag also vor –, doch zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam es dennoch nicht.

Keine Masse, keine Hoffnung auf ein geregeltes Verfahren

Grund für die Abweisung ist die unzureichende Vermögenslage der Schuldnerin. Wie das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen, Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini (Kennedyplatz 2, 50679 Köln), vom 11. April 2025 ergab, ist nicht einmal die Deckung der Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO sichergestellt. Ein notwendiger Kostenvorschuss wurde ebenfalls nicht gezahlt.

Damit bleibt Gläubigern wie dem Land Berlin jegliche Möglichkeit genommen, über das Insolvenzverfahren eine Rückführung ihrer Forderungen zu erwirken. Auch eine geordnete Verwertung des verbleibenden Vermögens kann nicht erfolgen. Was übrig bleibt, ist ein formaljuristischer Schlussstrich unter ein wirtschaftlich offenbar gescheitertes Unternehmen.

Rechtliche Hinweise

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin, so entschied das Gericht auf Basis der §§ 4 InsO, 91 ZPO und §§ 23, 29 GKG. Der Gegenstandswert wurde auf 500 Euro festgesetzt.

Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig – sowohl für den Antragsteller als auch für die Schuldnerin, wenn sie sich durch die Entscheidung beschwert sieht. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Köln einzulegen, entweder schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle – auch bei jedem anderen Amtsgericht, sofern die Fristwahrung beim Amtsgericht Köln erfolgt. Eine elektronische Einreichung ist unter den bekannten Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs ebenfalls möglich.

Fazit

Die Abweisung mangels Masse stellt das letzte Kapitel der Dufllex GmbH dar – ein Unternehmen, das keine Mittel mehr hat, nicht einmal für seine eigene Abwicklung. In wirtschaftlicher Hinsicht ist dies das endgültige Ende: keine Quote, kein Insolvenzverwalter, keine Aufarbeitung. Nur die nüchterne Feststellung eines Insolvenzgerichts bleibt – als Schlusswort über ein gescheitertes Geschäftsmodell.

Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht, 16. Mai 2025

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