München, 19. März 2025 – Das Amtsgericht München hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1508 IN 929/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Sausalitos Aachen GmbH angeordnet.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14829, hat seinen Sitz am Markt 52 – 54, 52062 Aachen und wird durch die Geschäftsführer Anton Dürrbeck und Michael Werner vertreten. Die Gesellschaft gehört zur bekannten Sausalitos-Kette, die für ihre Gastronomiebetriebe im Bereich mexikanisch-amerikanischer Küche und Cocktails bekannt ist.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger finanzieller Veränderungen wurde am 19. März 2025 um 09:00 Uhr Rechtsanwalt Dr. Michael Schuster als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Kontakt zum Insolvenzverwalter:
- Rechtsanwalt Dr. Michael Schuster
- Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
- Telefon: +49 (89) 25548700
- Telefax: +49 (89) 25548710
Wichtige Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die Sausalitos Aachen GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
- Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsstopp für Drittschuldner:
- Den Schuldnern der Sausalitos Aachen GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
- Einziehung von Außenständen:
- Die Gesellschaft darf Außenstände nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters einziehen.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingereicht werden.
Die Beschwerde muss:
- schriftlich erfolgen und unterschrieben sein,
- die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten,
- eine Erklärung zur Anfechtung beinhalten.
Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, muss der Umfang der Anfechtung genau bezeichnet werden.
Zusätzlich kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts binnen sechs Monaten eine Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands über 200 EUR liegt.
Ausblick: Fortführung oder geordnete Abwicklung?
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung, ob eine Sanierung der Sausalitos Aachen GmbH möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erfolgen muss. Der Insolvenzverwalter wird in den nächsten Wochen eine Bestandsaufnahme durchführen und prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob eine vollständige Abwicklung bevorsteht.
Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner sollten die weitere Entwicklung genau beobachten.