Neuwied, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Neuwied hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 152/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BONGLOBAL Deutschland GmbH mangels Masse abgelehnt.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 23322, hat seinen Sitz im Abwicklungsoffice, Freiligrathstraße 5a, 53572 Unkel, und wird durch Geschäftsführer Werner Karl Mariano Zimmermann vertreten.
Ablehnung wegen unzureichender Insolvenzmasse
Das Gericht hat den Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen, da nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne eine ausreichende Insolvenzmasse ist eine geordnete Abwicklung über ein reguläres Insolvenzverfahren nicht möglich.
Folgen für Gläubiger
Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Auswirkungen für Gläubiger:
- Keine Insolvenzverwaltung: Da kein Insolvenzverwalter bestellt wurde, gibt es keine zentrale Instanz, die verbliebene Vermögenswerte sichert oder eine geordnete Verteilung an Gläubiger koordiniert.
- Individuelle Rechtsdurchsetzung erforderlich: Gläubiger müssen versuchen, ihre Forderungen durch eigene rechtliche Schritte oder Zwangsvollstreckungen geltend zu machen – sofern noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
- Mögliche Geschäftsführerhaftung: Falls Anzeichen für eine verspätete Insolvenzanmeldung oder andere Pflichtverletzungen bestehen, könnte eine persönliche Haftung des Geschäftsführers Werner Karl Mariano Zimmermann geprüft werden.
Einsicht in den Beschluss und Beschwerdemöglichkeiten
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied, eingelegt werden.
Die Beschwerde muss:
- schriftlich erfolgen und unterschrieben sein,
- die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten,
- eine Erklärung zur Anfechtung beinhalten.
Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, muss der Umfang der Anfechtung genau bezeichnet werden.
Ausblick: Mögliche Löschung aus dem Handelsregister
Da das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, bleibt unklar, ob die BONGLOBAL Deutschland GmbH weiterhin geschäftlich tätig ist oder ob eine Löschung aus dem Handelsregister bevorsteht. Für Gläubiger besteht das Risiko, dass ihre Forderungen uneinbringlich bleiben.