Münster, 17. März 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Campus Equity GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Münster entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen.
Mit Beschluss vom 17. März 2025 um 13:30 Uhr wurde gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen mit Sitz in Vreden angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die Betriebswirtin Nicole Weismüller mit Kanzleisitz in Coesfeld.
Gemäß den Anordnungen des Gerichts dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Zusätzlich wurde den Schuldnern der Campus Equity GmbH & Co. KG untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle ausstehenden Forderungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu entrichten.
Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliches Vermögen. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 72 IN 5/25 geführt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster eingesehen werden.