Aktenzeichen: IN 553/24
Ingolstadt, 11. März 2025 – Das Amtsgericht Ingolstadt hat den Antrag der Golden Venture II GmbH, mit Sitz in Hauptplatz 41, 85276 Pfaffenhofen, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 4169, war auf den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen spezialisiert.
Ablehnung des Antrags wegen unzureichender Insolvenzmasse
Obwohl ein Insolvenzgrund vorliegt, hat das Gericht festgestellt, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Infolgedessen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Möglichkeit der Beschwerde
Die Schuldnerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, einzulegen.
- Anforderungen: Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags bleibt Gläubigern der Golden Venture II GmbH der Weg über ein Insolvenzverfahren versperrt. Sie müssen stattdessen alternative rechtliche Schritte prüfen, um ihre Forderungen geltend zu machen.