Dark Mode Light Mode
Foodwatch warnt vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen bei Lebensmitteln
KWA Contracting AG erhöht Kapital: Rechtsanwalt Högel erklärt, was das Bezugsangebot für Aktionäre bedeutet
Lufthansa und Piloten setzen auf Schlichtung – Streiks vorerst vom Tisch

KWA Contracting AG erhöht Kapital: Rechtsanwalt Högel erklärt, was das Bezugsangebot für Aktionäre bedeutet

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Högel, die KWA Contracting AG kündigt eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital an. Was bedeutet das zunächst einmal?

Rechtsanwalt Högel: Vereinfacht gesagt gibt die Gesellschaft neue Aktien aus und beschafft sich dadurch zusätzliches Eigenkapital. „Genehmigtes Kapital“ bedeutet, dass die Hauptversammlung den Vorstand zuvor ermächtigt hat, das Grundkapital innerhalb eines bestimmten Rahmens durch die Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Der Vorstand kann eine solche Ermächtigung grundsätzlich nutzen, wobei die gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen eingehalten werden müssen.

Das Aktiengesetz sieht genehmigtes Kapital ausdrücklich vor. Auch bei einer solchen Ausgabe neuer Aktien gelten grundsätzlich die Regeln über das Bezugsrecht bestehender Aktionäre. Damit soll verhindert werden, dass ihre Beteiligungsquote ohne Weiteres verwässert wird.

Interviewer: Was bedeutet in diesem Fall das Bezugsverhältnis von 2:1?

Rechtsanwalt Högel: Das ist relativ einfach zu erklären. Wer zwei bestehende Aktien der KWA Contracting AG besitzt, kann eine zusätzliche neue Aktie erwerben.

Hat ein Aktionär beispielsweise 100 Aktien, könnte er aufgrund dieses Bezugsverhältnisses grundsätzlich 50 neue Aktien zeichnen. Bei einem Ausgabepreis von 31 Euro wären dafür 1.550 Euro aufzubringen.

Bei 200 bestehenden Aktien könnten 100 neue Aktien für insgesamt 3.100 Euro bezogen werden.

Das Bezugsrecht dient dazu, bestehenden Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre bisherige prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft grundsätzlich aufrechtzuerhalten.

Interviewer: Warum ist das für Anleger wichtig?

Rechtsanwalt Högel: Weil mit der Ausgabe zusätzlicher Aktien die Gesamtzahl der Aktien steigt. Wer keine neuen Aktien zeichnet, besitzt anschließend zwar weiterhin genauso viele Aktien wie vorher, sein prozentualer Anteil am Unternehmen kann aber sinken.

Das bezeichnet man als Verwässerung der Beteiligungsquote.

Genau deshalb kennt das Aktienrecht grundsätzlich das Bezugsrecht. § 186 Aktiengesetz sieht vor, dass Aktionären bei einer Kapitalerhöhung grundsätzlich ein ihrem bisherigen Anteil entsprechender Teil der neuen Aktien angeboten wird. Bei genehmigtem Kapital verweist § 203 AktG auf diese Regelungen.

Interviewer: Bedeutet das, dass Aktionäre unbedingt zeichnen sollten?

Rechtsanwalt Högel: Nein. Ein Bezugsrecht ist zunächst eine Möglichkeit und keine Empfehlung, zusätzliches Kapital zu investieren.

Entscheidend ist die wirtschaftliche Bewertung des Unternehmens. Anleger sollten nicht allein deshalb weitere Aktien kaufen, weil sie dazu berechtigt sind.

Sie sollten vielmehr prüfen: Wie ist die finanzielle Situation der KWA Contracting AG? Warum benötigt die Gesellschaft zusätzliches Kapital? Wofür soll das Geld verwendet werden? Wie haben sich Umsatz, Ergebnis, Verschuldung und Cashflow entwickelt? Und vor allem: Ist ein Preis von 31 Euro je Aktie aus wirtschaftlicher Sicht angemessen?

Diese Fragen lassen sich aus der Bekanntmachung zur Kapitalerhöhung allein nicht beantworten.

Interviewer: Ist der Ausgabepreis von 31 Euro also nicht automatisch günstig?

Rechtsanwalt Högel: Genau. Der Nennwert der Aktie beträgt laut Bekanntmachung zehn Euro. Der Ausgabepreis liegt dagegen bei 31 Euro.

Das bedeutet aber weder automatisch, dass die Aktie teuer ist, noch dass sie günstig ist. Der Nennwert einer Aktie ist keine Unternehmensbewertung und sollte nicht mit einem Börsen- oder Unternehmenswert verwechselt werden.

Entscheidend ist vielmehr, welchen wirtschaftlichen Wert das Unternehmen insgesamt besitzt und welcher Wert daraus rechnerisch auf eine Aktie entfällt.

Interviewer: Was sollten Anleger also vor einer Zeichnung besonders prüfen?

Rechtsanwalt Högel: Wichtig wäre zunächst, sich die aktuellen Jahresabschlüsse und – soweit vorhanden – Geschäftsberichte anzusehen. Außerdem sollte geklärt werden, wie hoch das Grundkapital vor und nach der Kapitalerhöhung ist und wie viele neue Aktien tatsächlich ausgegeben werden sollen.

Besonders wichtig ist der Verwendungszweck des neuen Kapitals. Wird damit Wachstum finanziert? Sollen bestehende Kredite zurückgeführt werden? Geht es um Investitionen? Oder benötigt das Unternehmen Geld, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken?

Eine Kapitalerhöhung kann sehr unterschiedliche Gründe haben. Sie kann ein Zeichen für Expansion sein, sie kann aber ebenso auf einen erhöhten Finanzierungsbedarf hinweisen. Die Kapitalmaßnahme selbst erlaubt deshalb noch keine Bewertung als positiv oder negativ.

Interviewer: Die Gesellschaft bietet Aktionären sogar an, über ihr eigentliches Bezugsrecht hinaus weitere Aktien zu erwerben. Was bedeutet das?

Rechtsanwalt Högel: Das ist eine sogenannte Mehrzeichnungsmöglichkeit. Bestandsaktionäre können zunächst die Aktien beziehen, auf die sie entsprechend ihrem Bezugsverhältnis Anspruch haben.

Darüber hinaus können sie offenbar weitere Aktien zum Preis von jeweils 31 Euro bestellen.

Allerdings besteht auf diese zusätzlichen Aktien kein uneingeschränkter Anspruch. Laut Bekanntmachung werden sie nur zugeteilt, wenn nach Ausübung sämtlicher Bezugsrechte noch Aktien übrig bleiben. Falls mehr zusätzliche Aktien bestellt werden als verfügbar sind, soll die Zuteilung anteilig gekürzt werden.

Interviewer: Was geschieht, wenn ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht ausübt?

Rechtsanwalt Högel: Dann investiert er zunächst kein zusätzliches Geld. Gleichzeitig kann sein prozentualer Anteil am Unternehmen sinken, wenn andere Anleger die neuen Aktien zeichnen.

Ob darüber hinaus ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht, hängt unter anderem davon ab, wie die neuen Aktien bewertet sind und ob beziehungsweise wie die Bezugsrechte handelbar oder anderweitig verwertbar sind.

Aus der vorliegenden Bekanntmachung geht nicht hervor, ob ein organisierter Bezugsrechtshandel vorgesehen ist. Anleger sollten das deshalb unmittelbar bei der Gesellschaft beziehungsweise ihrer depotführenden Stelle prüfen.

Interviewer: Die Bezugsfrist endet bereits am 13. August 2026. Ist die kurze verbleibende Zeit problematisch?

Rechtsanwalt Högel: Anleger sollten sich durch eine Frist nicht zu einer ungeprüften Entscheidung verleiten lassen. Gleichzeitig müssen sie selbstverständlich beachten, dass Bezugsrechte fristgebunden sind.

Das Aktiengesetz schreibt für die Ausübung eines gesetzlichen Bezugsrechts grundsätzlich eine Frist von mindestens zwei Wochen vor.

Wer betroffen ist, sollte deshalb seine Depotunterlagen und die vollständigen Bedingungen der Kapitalerhöhung zeitnah prüfen.

Interviewer: Welche Fragen sollte ein Aktionär der KWA Contracting AG vor einer Entscheidung stellen?

Rechtsanwalt Högel: Ich würde insbesondere auf fünf Punkte achten: den tatsächlichen Finanzierungsbedarf, die Verwendung des Emissionserlöses, die aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, die Bewertung zum Ausgabepreis von 31 Euro und mögliche Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf die Beteiligungsquote.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, welche Rechte die neuen Aktien besitzen und ob sie wirtschaftlich den bestehenden Aktien entsprechen.

Interviewer: Kann die Kapitalerhöhung auch ein positives Signal sein?

Rechtsanwalt Högel: Selbstverständlich. Wenn ein Unternehmen zusätzliches Eigenkapital aufnimmt, um rentable Projekte, Wachstum oder neue Investitionen zu finanzieren, kann dies für Aktionäre langfristig positiv sein.

Eigenkapital stärkt außerdem grundsätzlich die Bilanz und verursacht anders als ein klassischer Kredit keine fest vereinbarten Tilgungen.

Aber entscheidend ist immer, was anschließend mit dem Kapital geschieht. Eine Kapitalerhöhung schafft zunächst nur finanzielle Mittel. Ob daraus Mehrwert für die Aktionäre entsteht, hängt von deren Verwendung und der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ab.

Interviewer: Und wann wäre besondere Vorsicht angebracht?

Rechtsanwalt Högel: Anleger sollten genauer hinsehen, wenn ein Unternehmen wiederholt neues Kapital benötigt, hohe Verluste schreibt, erhebliche Liquiditätsprobleme hat oder nicht nachvollziehbar erklärt, wofür das zusätzliche Geld verwendet werden soll.

Auch ein Ausgabepreis sollte niemals ungeprüft akzeptiert werden. Gerade bei Aktien, für die möglicherweise kein liquider Börsenhandel besteht, kann die Ermittlung eines angemessenen Unternehmenswerts schwieriger sein.

Interviewer: Was ist Ihre wichtigste Botschaft an die Aktionäre?

Rechtsanwalt Högel: Eine Kapitalerhöhung ist weder automatisch eine gute Nachricht noch automatisch ein Warnsignal. Sie ist zunächst eine Finanzierungsmaßnahme.

Für Bestandsaktionäre stellt sich deshalb nicht nur die Frage: „Kann ich neue Aktien kaufen?“, sondern vor allem: „Will ich zu diesem Preis zusätzliches Kapital in dieses Unternehmen investieren?“

Diese Entscheidung sollte anhand der wirtschaftlichen Fakten getroffen werden und nicht allein aufgrund des Bezugsrechts.

Was Anleger jetzt wissen sollten

Für die Aktionäre der KWA Contracting AG bedeutet die Bekanntmachung konkret: Je zwei bestehende Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie für 31 Euro. Zusätzlich können weitere Aktien bestellt werden, allerdings nur, wenn nach Ausübung der regulären Bezugsrechte noch Stücke verfügbar sind.

Die Kapitalerhöhung kann dazu führen, dass sich die Beteiligungsquote von Aktionären verringert, die keine neuen Aktien erwerben. Ob eine Zeichnung wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich aus der Kapitalerhöhungsbekanntmachung allein jedoch nicht beurteilen.

Entscheidend sind vielmehr die Finanzlage der KWA Contracting AG, der konkrete Kapitalbedarf, die geplante Verwendung der neuen Mittel und insbesondere die Frage, ob der Ausgabepreis von 31 Euro je Aktie durch den wirtschaftlichen Unternehmenswert gerechtfertigt erscheint.

Hinweis: Das Interview stellt eine allgemeine journalistische Einordnung der veröffentlichten Kapitalmaßnahme dar und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Foodwatch warnt vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen bei Lebensmitteln

Next Post

Lufthansa und Piloten setzen auf Schlichtung – Streiks vorerst vom Tisch