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Insolvenzantrag gegen die GIS Intersolar GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 503 IN 177/24

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 5. März 2025 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GIS Intersolar GmbH mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichend Vermögen verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken, was in der Regel das wirtschaftliche Ende der Gesellschaft bedeutet.

Die GIS Intersolar GmbH, mit Sitz in der Edenkobener Weg 8, 40229 Düsseldorf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB [Nummer nicht angegeben] eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Ibrahim Elsaid Elazezy Elfeky vertreten.

Folgen der Entscheidung

  • Kein Insolvenzverfahren: Da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt wurde, erfolgt keine geordnete Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht.
  • Gläubiger gehen leer aus: Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, gibt es keine geregelte Verwertung von Vermögenswerten, was die Chancen für Gläubiger, offene Forderungen einzutreiben, erheblich reduziert.
  • Mögliche Löschung der Gesellschaft: Ohne Insolvenzverfahren könnte die GIS Intersolar GmbH aus dem Handelsregister gelöscht werden, sofern keine weiteren Maßnahmen zur Unternehmensfortführung erfolgen.

Weitere Schritte für Gläubiger

Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Gläubiger individuell rechtliche Schritte einleiten, um ihre Forderungen geltend zu machen – was jedoch aufgrund der festgestellten Vermögenslosigkeit meist wenig Erfolgsaussichten hat.

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