Aktenzeichen: 71 IN 62/25
Das Amtsgericht Pinneberg hat am 7. März 2025 um 10:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hamburg-Hemdinger Baugesellschaft mbH angeordnet. Diese Maßnahme soll das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen schützen, während die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch aussteht.
Die Hamburg-Hemdinger Baugesellschaft mbH, mit Sitz in der Steindamm 56, 25485 Hemdingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 7533 PI eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Dr. Ralf Töllner vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm mit Kanzleisitz in der Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, bestellt.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung umfasst folgende Maßnahmen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Einzug von Außenständen: Auch die Einziehung offener Forderungen unterliegt der Zustimmung des Insolvenzverwalters.
- Vermögenssicherung: Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens zu erhalten und eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.
Beteiligte Parteien haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle Schenefeld einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.
Mit dieser Maßnahme wird die finanzielle Kontrolle über die Hamburg-Hemdinger Baugesellschaft mbH verstärkt. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die endgültige Insolvenzeröffnung erfolgen muss.