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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Kabel Premium Pulp & Paper GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 103 IN 44/25

Das Amtsgericht Hagen hat am 6. März 2025 um 15:59 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kabel Premium Pulp & Paper GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

Die Kabel Premium Pulp & Paper GmbH, mit Sitz in der Schwerter Straße 263, 58099 Hagen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter der Nummer HRB 10375 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Markus Schwinn vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Peter Neu, mit Kanzleisitz in der Milsper Straße 8, 58256 Ennepetal, bestellt.

Die angeordneten Maßnahmen umfassen:

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einzugsbefugnis des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Kunden und sonstige Schuldner der Gesellschaft dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Kabel Premium Pulp & Paper GmbH leisten, sondern müssen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den Insolvenzverwalter zahlen.

Diese Maßnahmen dienen dazu, das vorhandene Vermögen zu schützen und eine geregelte Abwicklung des Unternehmens sicherzustellen.

Das Amtsgericht Hagen wird in den kommenden Wochen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mögliche weitere Schritte entscheiden.

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