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Westmark-Anker-GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 16/25

Cloppenburg, 6. März 2025 – Das Amtsgericht Cloppenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Westmark-Anker-GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hanken bestellt.

Die in Barßel ansässige Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Torsten Gradt, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Die gerichtliche Anordnung stellt sicher, dass bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung keine nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage eintreten.

Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Um eine ordnungsgemäße Insolvenzabwicklung zu gewährleisten, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Antragstellerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und zu verwalten.
  • Zahlungssperre für Drittschuldner: Geschäftspartner und Schuldner der Westmark-Anker-GmbH dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Wie geht es weiter?

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage der Westmark-Anker-GmbH prüfen. Dabei wird festgestellt, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob eine Abweisung mangels Masse erfolgen muss.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Cloppenburg einlegen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cloppenburg eingesehen werden. Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass ihre Forderungen nun über den Insolvenzverwalter abgewickelt werden müssen.

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