Dark Mode Light Mode

TME Solutions GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 524 IN 32/24

Bremen, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Bremen hat den Antrag der TME Solutions GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die am 29. Oktober 2024 angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung wurden ebenfalls aufgehoben.

Die in Bremen ansässige Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Margaritka Grigorova Georgieva und Emil Naydenov, hatte sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in einem Insolvenzeröffnungsverfahren befunden. Da jedoch nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Abwicklung des Unternehmensvermögens stattfindet. Gläubiger können ihre Forderungen nicht über ein Insolvenzverfahren geltend machen und müssen nun individuelle rechtliche Schritte einleiten, um ihre Ansprüche durchzusetzen – was angesichts der finanziellen Lage der Gesellschaft schwierig sein könnte.

Mögliche nächste Schritte

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die TME Solutions GmbH zwar formal bestehen, ist jedoch weiterhin zahlungsunfähig. Sollte keine alternative Lösung zur Schuldenregulierung gefunden werden, droht dem Unternehmen die Löschung aus dem Handelsregister aufgrund fehlender wirtschaftlicher Aktivität.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.

View Comments (1) View Comments (1)
  1. War abzusehen. Obwohl das Geschäftsmodell (Nutzung der Scheinselbständigkeit zum Lohndumping und zur parasitären Profitmaximierung von „Vermittlern“) bis heute offensichtlich politisch gewollt ist. Nun, der Wähler bekommt was er verdient. Im Fall dieser Firma hat es den Staat übrigens nur in meinem Fall (Folgekosten von knapp 6 Wochen Beschäftigung, böswillige Nichtzahlung der ohnehin sehr niedrigen Vergütung -> Selbstjustiz -> 2,5 Jahre fürstliche Unterbringung + Steuerausfall + SV-Ausfall + Folgeschäden) über ne Viertelmillion (!!!) gekostet. Für die Verantwortlichen hat es sich auch nicht gelohnt, 12.000€ meine Forderung, 30.000€ deren offizieller Schaden durch meine notwendige Selbstjustiz. Inoffiziell sicher noch höher. Tja. Selber Schuld ^^

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FWC - FreewayCamper GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Next Post

Valentin UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen