Münster, 17. Februar 2025 – Die Karl Pollmann GmbH, mit Sitz in Beckum, steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Das Amtsgericht Münster hat unter dem Aktenzeichen 85 IN 14/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Ernste Lage für die Karl Pollmann GmbH
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster (HRB 7579) und vertreten durch Geschäftsführer Alfred Tonder, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung eines Insolvenzverwalters über sein Vermögen verfügen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Grund aus Beckum bestellt.
Die gerichtliche Entscheidung beinhaltet zudem:
- Verbot von Verfügungen über das Unternehmensvermögen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters.
- Einziehung von Bankguthaben und Außenständen durch den Insolvenzverwalter zur Sicherung der Vermögenswerte.
- Zahlungsstopp für Geschäftspartner: Gläubiger und Schuldner der Karl Pollmann GmbH dürfen Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der Anordnung an den Insolvenzverwalter leisten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen, um eine unkontrollierte Abwicklung der Vermögenswerte zu verhindern.
Rechtsmittel und Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster eingesehen werden. Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Wie geht es weiter?
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob für die Karl Pollmann GmbH eine Sanierung möglich ist oder ob eine Liquidation droht. Der Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage analysieren und eine erste Einschätzung abgeben.
Die Industrie- und Produktionsbranche steht aktuell unter enormem wirtschaftlichen Druck – steigende Kosten, unsichere Marktbedingungen und Lieferkettenprobleme setzen vielen Unternehmen zu. Ob die Karl Pollmann GmbH eine Zukunft hat oder aus dem Markt ausscheiden muss, wird sich in Kürze entscheiden. Geschäftspartner, Mitarbeiter und Gläubiger stehen vor einer Phase der Unsicherheit.