Aktenzeichen: 103 IN 174/24 – Amtsgericht Hagen
Am 21. November 2024, um 14:21 Uhr, hat das Amtsgericht Hagen im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der avvio Personalservice GmbH, ansässig in der Bahnhofstraße 24, 58095 Hagen, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter der Nummer HRB 8950 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Abdelajid Tajjiou, wohnhaft in der Mecklenburger Straße 5, 58089 Hagen, vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Andreas Schoß, mit Kanzleisitz in der Turmhof 15, 42103 Wuppertal, bestellt. Herr Schoß übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat weitreichende Verfügungen erlassen, um das Vermögen der avvio Personalservice GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen:
- Verfügungsbeschränkung: Die Gesellschaft darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Einschränkung von Zahlungen: Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziel des Verfahrens
Das vorläufige Insolvenzverfahren soll gewährleisten, dass keine Vermögensverluste eintreten, und gleichzeitig eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage der avvio Personalservice GmbH ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation der Gesellschaft analysieren und dem Gericht Bericht erstatten, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Gläubiger und Geschäftspartner der avvio Personalservice GmbH werden aufgefordert, ihre Forderungen rechtzeitig anzumelden und Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Für weitere Informationen steht der vorläufige Insolvenzverwalter zur Verfügung.
Aktenzeichen: 103 IN 174/24
Datum der Anordnung: 21. November 2024
Amtsgericht Hagen – Insolvenzgericht