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Vorläufige Insolvenzverwaltung für LBTT Bar GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67c IN 363/24

Das Amtsgericht Hamburg hat am 11.10.2024 um 11:32 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der LBTT Bar GmbH umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die LBTT Bar GmbH, ansässig in der Bernstorffstraße 118, 22767 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182245 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Janosch Steinkönig und Axel Ohm vertreten. Die Gesellschaft betreibt gastronomische Dienstleistungen, insbesondere den Betrieb einer Bar sowie verwandte gastronomische Angebote.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, bestellt. Dr. Peters übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der LBTT Bar GmbH zu sichern und zu überwachen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren. Er wird die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens einleiten.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen

Das Amtsgericht Hamburg hat gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) mehrere Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der LBTT Bar GmbH angeordnet:

Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die LBTT Bar GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine unkontrollierten oder eigenmächtigen Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens vorgenommen werden, um die Interessen der Gläubiger zu schützen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der LBTT Bar GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle Einnahmen zentral verwaltet und der Insolvenzmasse zugeführt werden.

Einzug von Bankguthaben und Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Bankguthaben und Forderungen der LBTT Bar GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dadurch wird eine geordnete und transparente Verwaltung der finanziellen Mittel gewährleistet, um die Gläubigerinteressen zu schützen.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die LBTT Bar GmbH, werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz des Unternehmensvermögens und verhindert, dass Gläubiger unabhängig Zugriff auf die Vermögenswerte nehmen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Finn Peters übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter die Kontrolle über die finanziellen Transaktionen und das Vermögen der LBTT Bar GmbH. Seine Aufgaben umfassen:

Sicherung und Erhaltung des Vermögens: Der Insolvenzverwalter kontrolliert sämtliche finanziellen Bewegungen des Unternehmens und schützt die Vermögenswerte vor unberechtigten Abflüssen.
Prüfung der Liquidität: Er wird die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Zentralisierte Verwaltung der Mittel: Der Insolvenzverwalter verwaltet die Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin und stellt sicher, dass alle Einnahmen in die Insolvenzmasse fließen, um den Gläubigern eine transparente und faire Verteilung zu ermöglichen.

Zugang zu Geschäftsräumen und Dokumenteneinsicht

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der LBTT Bar GmbH zu betreten und die Geschäftsbücher sowie sonstige Unterlagen einzusehen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und Zugang zu allen relevanten Geschäftsdokumenten zu gewähren, um eine vollständige Übersicht über die Vermögensverhältnisse zu ermöglichen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg kann die Schuldnerin sowie deren Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Hamburg einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Alternativ beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerdeschrift muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung genau benennen.

Elektronische Einreichung

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail erfüllt jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht sind auf der Website des Gerichts abrufbar.

Fazit und Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die LBTT Bar GmbH durch das Amtsgericht Hamburg dient dem Schutz des Unternehmensvermögens und der Sicherung der Gläubigerinteressen. Rechtsanwalt Finn Peters wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Diese Maßnahmen gewährleisten eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse und tragen dazu bei, die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern.

Amtsgericht Hamburg
11.10.2024
Aktenzeichen: 67c IN 363/24

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