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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz erleichtert Einbürgerung

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webandi (CC0), Pixabay

Heute tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft, das die Einbürgerung erleichtert. Menschen mit ausländischem Pass können nun bereits nach fünf statt acht Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Bei besonders guter Integration kann die Frist auf drei Jahre verkürzt werden. Zudem dürfen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit behalten, was bisher nicht generell erlaubt war. Die FDP betonte, dass die Hürden für eine Einbürgerung trotz verkürzter Wartezeit nicht gesenkt werden. Das neue Gesetz soll die Integration fördern und die Attraktivität Deutschlands für qualifizierte Zuwanderer erhöhen.

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