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Staatsanwaltschaft Trier

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Trier

Benachrichtigung von Verletzten über Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen
(§ 459j StPO)

8012 Js 22639/​21

Unter dem Az: 8012 Js 22639/​2 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts Trier vom 27.09.2021 in Verbindung mit dem Beschluss des Landgerichts Trier vom 26.10.2021 gegen Oussama Nine die Einziehung der folgenden Gegenstände

2 Jeans Scotch & Soda (1x Gr. 29/​32 und 1x Gr. 28/​32)

Pullover H&M rosa Gr. 110/​116

Pullover Scotch & Soda dunkelblau Gr. S

2 Kinderschuhe H&M (1x Gr. 24 und 1x Gr. 27) – T-Shirt H&M Disney Gr. 110/​116

rechtskräftig angeordnet.

Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen, da die Gegenstände zu einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens am 21.03.2021, entwendet wurden. Die Herkunft der Gegenstände kann nicht festgestellt werden.

Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Trier zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstandes, § 75 Abs. 1 Satz 2 StGB.

Soweit sich die Anspruchsberechtigung aus der Einziehungsanordnung und den zugrunde liegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder der/​die Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit den Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe geltend zu machen. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO).

Bei Versäumung der 6-Monatsfrist wird die Verwertung der Gegenstände angeordnet. Eine Gewähr für wertgleiche Verwertungsergebnisse, welche bei späterer Anmeldung (§ 459j Abs. 5 StPO) an Stelle der Gegenstände treten, kann nicht übernommen werden.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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