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BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Handelsplattform deutschtrader.com/de/

GraphicMama-team / Pixabay

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform deutschtrader.com/de/ keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auf seiner Website tritt der Anbieter lediglich unter der Bezeichnung DeutschTrader auf. Weder lassen sich der Internetpräsenz eine (vollständige) Firmierung des Betreibers noch seine Geschäftsadresse entnehmen; ein Impressum oder Geschäftsunterlagen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dort ebenso wenig vorhanden.

Die Inhalte auf der Website deutschtrader.com/de/ sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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