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Handelsplattform bitcoinwelt.co: BaFin ermittelt gegen die BitcoinWelt

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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die BitcoinWelt keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz¬dienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf ihrer Webseite bitcoinwelt.co rechtfertigen die Annahme, dass die BitcoinWelt unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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