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Modernisierung des Personenbeförderungsrechts

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf – 22.02.2021 (hib 213/2021)

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts (19/26819) vorgelegt, der wortgleich ist mit einem bereits in der parlamentarischen Beratung befindlichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/26175). Mit der Novelle sollen sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst werden.

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