Ein entsprechendes Gesetz hat nun den Bundestag passiert und wird zum Jahreswechsel 2020/21 in Kraft treten:
Die Zeiten, in denen Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses allein die Maklerkosten tragen mussten, sind vorbei. Das regelt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten, das jetzt den Bundesrat passiert hat. Demnach dürfen Verkäufer die Maklerprovision nicht mehr komplett auf die Käufer abwälzen. Das Gesetz tritt Ende des Jahres 2020 oder Anfang 2021 in Kraft.
Kosten werden in der Regel halbe-halbe geteilt
Hat nur eine Partei – in der Regel der Verkäufer – den Makler beauftragt, muss er künftig selbst mindestens die Hälfte zahlen. Die Zahlung muss er nachweisen, bevor er von der anderen Partei – in der Regel vom Käufer – seinen Anteil einfordert. Ist ein Makler im Auftrag sowohl des Verkäufers als auch des Käufers tätig, müssen beide Parteien seinen Lohn zu gleichen Teilen zahlen.
Maklervertrag bedarf künftig der Schriftform
Auch bei der häufig strittigen Frage, ab wann ein Maklervertrag zustande kommt, soll das Gesetz für mehr Klarheit sorgen. Es schreibt vor, dass in Zukunft ein Maklervertrag der Textform bedarf, etwa einer E-Mail. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus.
Kaufnebenkosten sollten reduziert werden
Die neuen Regeln sollen die Nebenkosten bei Immobilienverkäufen verringern. In den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen zahlt der Käufer bislang allein die Provision von bis zu 7,14 Prozent. In den anderen Ländern haben sich Käufer und Verkäufer den Maklerlohn bereits in der Vergangenheit häufig geteilt. In begehrten Gegenden mussten Käufer aber auch öfter die Maklergebühr allein tragen.
Höhe der Maklercourtage ist Verhandlungssache
Die Höhe der üblichen Maklercourtage in den Ländern sind nur Richtwerte. Ausschlaggebend ist die individuelle Vereinbarung. Mit dem neuen Gesetz ist es nun im Interesse beider Parteien, mit Maklern über den Preis zu verhandeln.
Quelle: https://www.test.de/Immobilienkauf-Maklerprovision-wird-geteilt-5618430-0/