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Tills Web GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. Mai 2020 gegenüber der Tills Web GmbH, Nackenheim, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Tills Web GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen und Gesellschaften entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Privatpersonen und Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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