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Five Star Leasing GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzierungsleasings an

Die BaFin hat der Five Star Leasing GmbH, Stuttgart, mit Bescheid vom 1. April 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Finanzierungsleasings aufgegeben.

Die Five Star Leasing GmbH schließt Verträge über die Überlassung des Gebrauchs an Kraftfahrzeugen für zwölf Monate, auf deren Grundlage sie das Finanzierungsleasing erbringt, ohne über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Das Unternehmen ist verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Leasingverträge durch vertragsgemäße Kündigung der Vereinbarungen abzuwickeln.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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