Die BaFin hat am 12. Dezember 2018 eine Geldbuße in Höhe von 370.000 Euro gegen die Henderson Global Investors Limited festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 21 Absatz 1, 22 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Henderson Global Investors Limited hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen