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ADCADA und die Verbraucherzentrale Hessen – Keine gute Werbung für die Seriosität des Unternehmens, und lernen wollen die auch nicht!

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Seriosität | © CC0 Jhonis Martins

Darum geht’s

„4,00 % Festgeld für 12 Monate – Höchste Sicherheit ohne Nachrangklausel – Kapitalanlage mit 100% Besicherung – Wertpapier jederzeit handelbar“: so warb die Adcada GmbH im Internet für ihre Geldanlage. In den Details der Produktinformationen, die Interessenten zugesandt bekamen, stellte sich aber heraus, dass es sich eben nicht um eine Festgeldanlage handelt, sondern um eine Inhaber-Teilschuldverschreibung – also um eine Anleihe. Verbraucher, die hier Geld investieren, werden Gläubiger der Gesellschaft. Sie erhalten dabei kein umfassendes Mitsprache- oder Informationsrecht, gehen aber Risiken bis hin zum Totalverlust ihres Geldes ein, wenn die Gesellschaft insolvent wird. Und eine Einlagensicherung wie für eine Festgeldanlage existiert für diese Form der Geldanlage nicht.

Das ist geregelt

Unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Vorteile und Risiken eines Produkts sind nicht erlaubt. Das regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine Anleihe mit Totalverlustrisiko, die zudem nicht an der Börse gehandelt wird, als Festgeld oder besonders sichere Anlage zu bewerben, ist irreführend.

Das haben wir erreicht

Im Rahmen des Projekts Marktwächter haben wir die adcada GmbH wegen irreführender Werbung abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, in der es sich dazu verpflichtet, das Angebot einer Inhaber-Teilschuldverschreibung nicht als „Festgeldanlage“ zu bezeichnen und auch nicht mit „höchster Sicherheit“ zu werben.

Status

Adcada hat die von uns kritisierte Werbung eingestellt. Der Anbieter hat daraufhin für neue Produkte geworben mit „Die clevere Festgeld-Alternative“ in Verbindung mit der Aussage, dies sei eine „Geldanlage, die die Sicherheit klassischer Festgeldanlagen mit sich bringt“. Wir haben auch diese Werbung erfolgreich abgemahnt.

Das können Sie tun

Irreführende Werbung können Sie unter anderem den Marktwächtern der Verbraucherzentralen melden.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/geld-versicherungen/irrefuehrende-werbung-mit-sicherer-geldanlage-31372

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