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Beschluss im Verfahren Deka Investment gegen Volkswagen u. a.
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Beschluss im Verfahren Deka Investment gegen Volkswagen u. a.

Oberlandesgericht Braunschweig

3 Kap 1/16

Beschluss


In dem Kapitalanleger-Musterverfahren

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG u. a.

I.

Die Termine vom

17. September 2018,

24. September 2018,

15. Oktober 2018,

22. Oktober 2018,

29. Oktober 2018,

5. November 2018,

12. November 2018,

19. November 2018

werden aufgehoben.

Es bleibt bei den Terminen vom

26. November 2018,

3. Dezember 2018,

10. Dezember 2018.

II.

Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, zu den Ausführungen des Senats in den Terminen vom 10., 11. und 17. September 2018

bis zum 31. Januar 2019

Stellung zu nehmen.

III.

Dieselbe Frist gilt

1)

für die Stellungnahme der Musterbeklagten zu 2) zu den Feststellungszielen und den hierzu bisher von den Beteiligten eingereichten Schriftsätzen,

2)

für etwaige Stellungnahmen der Musterklägerin, der Musterbeklagten zu 1) und der Beigeladenen zu den eingereichten Schriftsätzen der jeweils übrigen Beteiligten.

IV.

Für den Fall, dass Erweiterungsanträge gestellt werden, die ausschließlich die Haftung der Musterbeklagten zu 2) betreffende Feststellungsziele enthalten, behält sich der Senat vor, über die Zulassung dieser Anträge bereits vor Ablauf der Frist zu entscheiden. In diesem Beschluss würde, wie bereits in der mündlichen Verhandlung vom 17. September 2018 angekündigt, zugleich über die Zulassung der Erweiterungsanträge der Kanzlei Schirp & Partner vom 10. Juli 2017 entschieden werden. Die Entscheidung würde nicht vor Ablauf von 3 Wochen nach Veröffentlichung der neuen Erweiterungsanträge im Informationsportal getroffen werden.

 

Braunschweig, 19. September 2018

Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat

Dr. Jäde Stephan Dr. Hoffmann

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