Dark Mode Light Mode

Zwangsgelder gegen die Beate Uhse AG

Die BaFin hat am 11. Januar 2018 gegen die Beate Uhse Aktiengesellschaft Zwangsgelder in Höhe von 220.000 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Beate Uhse Aktiengesellschaft gegen § 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 (neu: § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Aras Group DWC LLC - Werbung trotz BaFin-Verbot?

Next Post

Paulus Wohnbau GmbH - Risikobehaftete Investmentangebote