Start Allgemein MULTI UNITS FRANCE – Außerordentliche Hauptversammlung zum zweiten

MULTI UNITS FRANCE – Außerordentliche Hauptversammlung zum zweiten

315

MULTI UNITS FRANCE Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital /Sitz: 17, cours Valmy – Tours SOCIETE GENERALE – 92800 PUTEAUX HR Nanterre NR. 441.298.163

  1. ZWEITE EINBERUFUNG DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Da die für Freitag, den 15. Dezember 2017 einberufene außerordentliche Hauptversammlung aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit keine gültigen Beschlüsse fassen konnte, werden die Anteilinhaber der Gesellschaft MULTI UNITS FRANCE zu einer erneuten außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 29. Dezember 2017 um 11 Uhr in die Räumlichkeiten von Lyxor International Asset Management – Tour Société Générale – 17, cours Valmy – 92800 Puteaux eingeladen, um über folgende Tagesordnung zu beraten und abzustimmen:

Genehmigung sämtlicher Verschmelzungen durch Aufnahme der Teilfonds der Gesellschaft MULTI UNITS FRANCE mit den neu aufgelegten Teilfonds der SICAV MULTI UNITS LUXEMBOURG,

Auflösung ohne Liquidation der verschmolzenen Teilfonds,

Genehmigung sämtlicher Verschmelzungen durch Aufnahme der neu aufgelegten Teilfonds der Gesellschaft MULTI UNITS FRANCE mit den Investmentfonds (Fonds Communs de Placement), die von LIAM aufgelegt werden,―

Genehmigung der Änderung von Artikel 8 der Satzung von MULTI UNITS FRANCE,

Vollmachterteilung.

Die für die erste Hauptversammlung erteilen Vollmachten und versandten Formulare für die Abstimmung auf dem Postweg sind auch für die zweite Hauptversammlung gültig.

Die Hauptversammlung umfasst alle Anteilinhaber, unabhängig von der Anzahl ihrer Anteile. Ein Anteilinhaber kann nur von einem anderen Anteilinhaber oder vom Ehegatten des vertretenen Anteilinhabers vertreten werden.

Inhaber von Namensanteilen, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen möchten, müssen ihre Anteile mindestens zwei Tage vor dem Termin der Hauptversammlung als reine Namensanteile (nominatif pur) oder verwaltete Namensanteile (nominatif administré) auf einem Konto eintragen lassen. Besitzer von Inhaberanteilen müssen innerhalb der gleichen Frist ihre Identität und ihren Anteilsbesitz in Form einer buchmäßigen Eintragung ihrer Wertpapiere nachweisen, die durch eine vom beauftragten kontoführenden Finanzinstitut ausgestellte Teilnahmebestätigung zu bescheinigen ist.

Die Anteilinhaber können je nach Wahl:

entweder persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, oder ihrem Ehegatten oder einem anderen Anteilinhaber oder dem Partner, mit dem sie eine eingetragene nicht-eheliche Lebensgemeinschaft (Pacte Civil de Solidarité) geschlossen haben, eine Vollmacht erteilen,

oder eine Vollmacht ohne Angabe des Bevollmächtigten an die Gesellschaft senden,

oder von der Abstimmung auf dem Postweg Gebrauch machen und ein Formular zur Abstimmung auf dem Postweg an die Gesellschaft senden.

Entsprechende Formulare für die Abstimmung auf dem Postweg oder durch Vollmachtserteilung sind auf Anfrage an die Mail-Adresse client-services-etf@lyxor.com oder per Post auf Anfrage bei Lyxor International AM in 189, rue d’Aubervilliers – 75886 Paris Cedex 18 – Service Client erhältlich.

Die Zusendung des entsprechenden Formulars muss per Einschreiben mit Empfangsbestätigung spätestens sechs Tage vor dem Versammlungstermin beantragt werden.

Der Versand des Formulars hat so frühzeitig zu erfolgen, dass es spätestens zwei Tage vor dem Termin der dieser Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingeht.

Der Verwaltungsrat

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein