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V+ Fonds: Treuhänderkrise immer verwirrender

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Schreiben der Anlegerverwaltung wirft weitere Fragen auf und klärt nichts – Vorsicht und Konsequenzen für V+ Anleger, wenn sie zu Direktkommanditisten werden?

Die gebeutelten Anleger der Landshuter V+ Fonds 1 – 3 GmbH & Co. KG erhalten derzeit Post von ihrer Anlegerbetreuung, der Prospero Service GmbH, geleitet von Herrn Hans-Jürgen Brunner als Geschäftsführer. Brunner greift dort ein Thema auf, das von RÖHLKE Rechtsanwälten das erste Mal öffentlich gemacht wurde: die Führungslosigkeit der Treuhandgesellschaft nach dem Tod des Geschäftsführers Majorek. Das Schreiben ist inhaltlich fragwürdig und wirft erneut mehr Fragen auf als beantwortet werden.

1. Erbschaft ungeklärt – Geschäfte ruhen?

Zunächst einmal teilt Brunner mit, im Herbst des Jahres 2017 sei der Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft der V+ Fonds den Folgen einer schweren Erkrankung erlegen. Nach Informationen von RÖHLKE Rechtanwälte trat der Tod allerdings bereits am 03.08.2017 ein, was gemeinhin noch zum Sommer gerechnet werden kann. Die Prospero Service bestätigt allerdings die Berichterstattung, dass die Treuhandgesellschaft bis zur Klärung einer möglichen Erbschaft nicht in der Lage ist, weitere Geschäfte zu tätigen.

2. Austausch der Treuhandgesellschaft: Ausschluss und Neubesetzung?

Mitgeteilt wird von der Prospero Service GmbH auch, dass offensichtlich die Treuhandgesellschaft getauscht werden soll. So hätten sich die Komplementärs Gesellschaften der V+ Fonds dazu entschlossen, die bisherige Treuhandgesellschaft auszuschließen. Unklar bleibt in dem Schreiben aber, ob ein derartiger Ausschluss bereits erklärt wurde oder ob dies noch ein Plan für die Zukunft ist. Ersetzt werden soll die ausgeschlossene Treuhand durch eine neue Treuhandgesellschaft. Hierbei sollen derzeit wohl die Möglichkeiten für eine externe Lösung oder interne Lösung überprüft werden. Eine hauseigne Treuhandgesellschaft stehe bereits zur Verfügung heißt es. Sobald die Entscheidung getroffen sei, sollten die derzeitigen Treuhandverhältnisse auf die neue Treuhandgesellschaft übertragen werden. Dies soll nach dem Schreiben der Prospero Service GmbH gewissermaßen automatisch geschehen. Anlegern stehe aber eine Opt-out-Lösung zur Verfügung: wer nicht einverstanden ist, soll Bescheid sagen, damit das Treuhandverhältnis aufgehoben wird.

Zugriff auf Geschäftskonten – V+ Anleger wünschen Klarheit und Sicherheit für ihr Geld

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke hierzu: „Es ist natürlich zu begrüßen, dass nach einer von uns geschätzten Vorlaufzeit von nur einem Jahr sich nunmehr auch die Verantwortlichen der V+ Fonds des Themas annehmen. Bekanntlich war die Treuhandgesellschaft auf den letzten Gesellschafterversammlungen gar nicht erst anwesend, was wohl auf eine länger dauernde Erkrankung des Herrn Majorek hinweist, die von den Geschäftsführern der V + Kommanditgesellschaften und der Xolaris KVAG nicht ernst genommen wurde. Unerfreulich bleibt dagegen, dass keinerlei Hinweis darauf gegeben wird, wer denn aktuell Zugriff auf die Geschäftskonten der Treuhandgesellschaft hat?“

Was geschieht mit dem Geld der Anleger? – Wer hat Zugriff?

Nach Kenntnis der Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte zahlen betroffene Anleger immer noch ihre ratierlichen Einlagen auf dieses Konto, obwohl die Gesellschaft nicht in der Lage ist, weitere Geschäfte zu tätigen. Was geschieht mit dem Geld? „Sollten Dritte Zugriff auf dieses Konto haben, stellt sich natürlich die Frage, wie effektiv der Treuhänder seinen Job ausgeübt hat. Auch die von der Prospero Service GmbH mitgeteilte Opt-out-Lösung lässt uns nur mit dem Kopf schütteln. Eine Vertragsübernahme durch eine neue Gesellschaft ohne Abgabe einer Willenserklärung durch die privaten Anleger kann es im deutschen Zivilrecht nicht geben. Das schlichte Schweigen auf eine angebliche Vertragsübernahme ist nämlich ein rechtliches Nullum: wer schweigt, erklärt nichts. Diejenigen Anleger, die sich auf die angebliche Vertragsübernahme nicht melden werden, sind entgegen der Darstellung in dem Schreiben nicht Vertragspartner der neuen Treuhandgesellschaft, sondern werden zu Direktkommanditisten“, erläutert der erfahrene Berliner Jurist.

Fazit: V+ Anleger werden zu Direktkommanditisten – dies hat weitreichende Konsequenzen:

Als Direktkommanditist wird mit dem persönlichen Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft gehaftet, es sei denn, der Betroffene ist im Handelsregister dahingehend eingetragen, dass seine Kommanditeinlage bis zur Höhe der Haftsumme erbracht wurde. „Wer sich auf das Schreiben der Prospero verlässt, wird diese Haftungsbeschränkung allerdings niemals herbeiführen, da er falsch informiert wurde. Zudem würde die Installation eines neuen Treuhänders die Änderung des Gesellschaftsvertrags notwendig machen, wofür eine Gesellschafterversammlung notwendig wäre“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der eine Vielzahl geschädigter V+ Anleger vertritt. Im Rahmen laufender Schadenersatzprozesse sei zumindest schon einmal ein sog. Prozesspfleger für die V+ Beteiligungstreuhand GmbH bestellt worden, teilt Röhlke mit. Auch ein Nachlasspfleger sei nach Röhlkes Kenntnis nunmehr anscheinend bestellt.

Quelle: Röhlke Rechtsanwälte

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